Neueste Steuerinformationen der Steuerkanzlei Friedrich und Partner GbR
Lesen Sie hier: Abzug der Kosten für eine TSE-Kasse, Tantieme-Zufluss beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer, Vorsteuerabzug aus der Renovierung eines Badezimmers im Home-Office, Mindestlohn steigt, Grunderwerbsteuer: Kauf von Zubehör, Kindergeld soll steigen, Keine Pfändung der Corona-Soforthilfe, u.a.
Lesen Sie hier: Zweites Corona-Steuerhilfegesetz, Umsatzsteuersenkung in der Gastronomie, Kassen – Umrüstungsfrist verlängert, Gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung eines Erweiterungsbaus, Entfernungspauschale bei Hin- und Rückfahrt an verschiedenen Tagen, Kosten für Masterstudium abzugsfähig, u.a.
Ende Juli 2020 wurde das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz in Rekordzeit verabschiedet. Ziel des steuerlichen Maßnahmenpakets ist es, die aufgrund der Corona-Pandemie geschwächte Kaufkraft zu stärken und Unternehmen mit gezielten Maßnahmen zu unterstützen.
In der letzten Ausgabe berichteten wir über die befristete Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für Speisen in der Gastronomie durch das Corona-Steuerhilfegesetz in der Zeit vom 1.7.2020 bis zum 30.6.2021.
Fast alle Bundesländer geben Unternehmen, Händlern und Gastwirten mehr Zeit für die Aufrüstung ihrer Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung. Die Länder haben hierzu eigene Härtefallregelungen erlassen, um die Frist unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 31.3.2021 zu verlängern.
Ein gewerblicher Grundstückshandel kann auch dadurch entstehen, dass der Steuerpflichtige auf einem Grundstück, das ihm seit mehr als zehn Jahren gehört, ein neues Gebäude errichtet und das Grundstück anschließend veräußert. Für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels genügt es jedoch nicht, dass das bereits vorhandene Gebäude lediglich erweitert oder in seinem Zustand wesentlich verbessert wird.
Fährt ein Arbeitnehmer an unterschiedlichen Tagen zur Arbeit hin und wieder nach Hause zurück, erhält er für die jeweilige einfache Fahrt nur die halbe Entfernungspauschale, d. h. nur 0,15 € pro Entfernungskilometer. Relevant wird dies, wenn der Arbeitnehmer z.B. am Tätigkeitsort übernachtet oder über Nacht arbeitet und erst am nächsten Tag wieder nach Hause fährt.
Die Kosten für ein Erststudium wie z. B. für einen Bachelor-Abschluss sind nach dem Gesetz weder als Werbungskosten noch als Betriebsausgaben absetzbar. Anders ist dies allerdings bei den Kosten für ein anschließendes Master-Studium, da dieses kein Erststudium mehr ist, sondern sich an ein solches anschließt.
Lesen Sie hier: Anscheinsbeweis beim Firmenwagen, Weiterer KfW-Kredit aufgelegt, Verlustrücktrag als Liquiditätshilfe, Corona-Steuerhilfegesetz, Erleichterungen bei der Gemeinnützigkeit, Sozialschutz-Paket II verabschiedet, u.a.
Der sog. Anscheinsbeweis, dass ein betriebliches Kfz auch privat genutzt wird, kann dadurch widerlegt werden, dass der Unternehmer privat noch ein anderes Fahrzeug besitzt, dessen Status und Gebrauchswert mit dem des unternehmerischen Kfz vergleichbar ist.
Am 15.4.2020 ist der sog. KfW-Schnellkredit 2020 gestartet. Er richtet sich an Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern und tritt neben die bisherigen KfW-Programme.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) ermöglicht Unternehmern, die von der Corona-Krise betroffen und noch nicht für den Veranlagungszeitraum (VZ) 2019 veranlagt worden sind, auf Antrag die nachträgliche Herabsetzung der Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer für 2019 durch einen sog. pauschalen Verlustrücktrag in Höhe von 15 % der Einkünfte, die der Festsetzung der Vorauszahlungen für 2019 zugrunde gelegt wurden.
Der Bundestag hat am 28.5.2020 mit dem sog. Corona-Steuerhilfegesetz weitere steuerliche Hilfen im Zusammenhang mit der Corona-Krise verabschiedet.
Aufgrund der Corona-Krise gewährt das Bundesfinanzministerium (BMF) Erleichterungen im Bereich der Gemeinnützigkeit in der Zeit vom 1.3.2020 bis zum 31.12.2020.
Der Bundesrat hat Mitte Mai dem „Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ (sog. Sozialschutz-Paket II) zugestimmt, mit dem die Belastungen des Arbeitsmarktes durch die Corona-Krise weiter abgefedert werden sollen.
Kleinunternehmerregelung - Wer kann diese Nutzen ?, Wie sind die Voraussetzungen?
Lesen Sie hier: Erste steuerliche Erleichterungen in der Corona-Krise, Wirtschaftshilfen in der Corona-Krise, Rechtliche Maßnahmen in der Corona-Krise, Kaufpreisaufteilung für ein bebautes Grundstück, Leistungen eines Laborarztes, u.a.
Die Finanzverwaltung des Bundes und der Länder gewährt Steuerpflichtigen, die von der Corona-Krise betroffen sind, Erleichterungen bei der Zahlung von Steuern. Die Erleichterungen betreffen die Stundung, die Anpassung von Vorauszahlungen und die Vollstreckung.
Zur Abmilderung der Corona-Krise haben Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat ein Hilfspaket für Unternehmen beschlossen. Im Folgenden geben wir einen Überblick über wesentliche Hilfen für die Wirtschaft.
Aufgrund der Corona-Krise wurden Erleichterungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld (KUG) beschlossen. Die Regelungen gelten mit Wirkung zum 1.3.2020 und sind bis zum 31.12.2020 befristet.